Mit dem Bildungspaket bekommen Kinder und Jugendliche neue Zukunftsschancen.
Schülerinnen und Schüler haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen, wenn sie oder ihre Eltern leistungsberechtigt nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten.
Das ist im Bildungspaket für Schülerinnen und Schüler:
- Mittagessen in Schule und Hort
- Lernförderung
- Kultur, Sport und Freizeit
- Tagesausflüge/Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
Mehr Infos unter: www.bildungspaket.bmas.de
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