Für die Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I sind schulinterne Fachcurricula für Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften, Weltkunde, Sport und die Wahlpflichtfächer von den Fachkonferenzen entwickelt worden.
Sie geben an, wie die Kompetenzen systematisch in den Jahrgangsstufen aufgebaut, erweitert und gefestigt werden sollen.
Für die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern soll transparent sein, welche Fähigkeiten die Sekundarstufenschülerinnen und -schüler gemäß Lehrplan und Bildungsstandards auf welchem Anforderungsniveau erlangen sollen.
Die Schülerinnen und Schüler können am Ende des 6. Jahrgangs ein Wahlpflichtfach als individuellen Schwerpunkt wählen. Dieses Fach, das sie im 7. Jahrgang belegen, gehört zur Gruppe vierstündiger Fächer wie Deutsch, Mathematik, Englisch und Weltkunde.
Für die Wahlpflichtfächer Französisch, angewandte Naturwissenschaften, Gesellschaft „Tatort Leben", Technik, Gesundheit und Bewegung des 7. Jahrganges der Gemeinschaftsschule gibt es ebenfalls schulinterne Fachcurricula.
Neben dem Informationsabend für Eltern, den ausführlichen Informationen für die Schülerinnen und Schüler werden bei Bedarf Beratungsgespräche durch die Lehrkräfte angeboten, um bei der Wahl des Faches die Schülerinnen und Schüler zu beraten.
Dieses Training bietet zahlreiche Bausteine, die das eigenständige Lernen vorantreiben. Eine Sammlung von Arbeitsmaterialien trainieren die Methoden-, die Kooperations- und die Kommunikationskompetenz der Schülerinnen und Schüler nach einem genau festgelegten Curriculum (s. Lernkompetenztraining nach den Bausteinen der RS Enger).
Das Schuljahr beginnt mit einer Einführungswoche wichtiger Methoden vom 1. bis zum 5. Jahrgang bzw. einem Wiederholungszyklus für die 6. bis 10. Jahrgänge. Hier werden in komprimierter Form die inhaltlichen Schwerpunkte aus den vergangenen Jahrgängen wiederholt. Die Erarbeitung der Bausteine erfolgt an sogenannten Schwerpunkttagen. An diesen Tagen arbeiten die Schülerinnen und Schüler zu einem zentralen Thema, das erforderlich ist, um die zu erwartenden Kompetenzen in sinnvoller Reihenfolge aufzubauen.
Kooperatives Lernen bedeutet, dass die Unterrichtsphasen des individuellen und des gemeinsamen Arbeitens auf die Präsentation, den Vortrag, zulaufen.
Der kooperativen Lernkultur liegt eine strukturierte Vorgehensweise zugrunde, die harmonisch auf die unterschiedlichen Alltags- und Lernerfahrungen der Kinder in einer Klasse eingeht.
Jede Klasse bildet einen Klassenrat, der einmal in der Woche tagt. An dieser Klassenratsstunde nimmt der Klassenlehrer und nach Möglichkeit ein weiterer Fachlehrer -"der starke Partner"- teil.
Der Klassenrat dient als Instrument, um die kommunikativen und organisatorischen Prozesse innerhalb einer Klasse zu steuern. Ziel ist es, eine gute Klassengemeinschaft und damit eine harmonische Schulkultur aufzubauen, die sich durch partnerschaftliches und demokratisches Verhalten auszeichnet.
Wer bleibt schon nach einer langen Schulwoche freiwillig eine Stunde länger, wenn die ganze Schule schon ins Wochenende geht?
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Die Zeugnisse für die Jahrgangsstufe 5 bis 7 dokumentieren die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler im Sinne der Bildungsstandards und Lehrpläne. Die fachlichen Kompetenzen werden bezüglich der Unterrichtsinhalte differenziert bewertet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen individuellen Lernentwicklungsbericht. Die Zeugnisse für die Jahrgangsstufe 8 bis10 werden ebenfalls als tabellarischer Bericht erfasst und erhalten Noten mit dem Hinweis auf den zu erwartenden Bildungsabschluss.
Bei der Leistungsrückmeldung für die Schülerinnen und Schüler bilden die Einschätzung der individuellen Lernleistungen und der eigenen Kompetenzen die Voraussetzung für das selbst organisierte Lernen. Kompetenzraster werden auf der Grundlage der schulinternen Fachcurricula entwickelt und sollen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern Aufschluss über die individuelle Leistungsentwicklung geben.
Mit dem Bildungspaket bekommen Kinder und Jugendliche neue Zukunftsschancen.
Schülerinnen und Schüler haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen, wenn sie oder ihre Eltern leistungsberechtigt nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten.
Das ist im Bildungspaket für Schülerinnen und Schüler:
- Mittagessen in Schule und Hort
- Lernförderung
- Kultur, Sport und Freizeit
- Tagesausflüge/Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
Mehr Infos unter: www.bildungspaket.bmas.de
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